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Die Kandidatensuche ist beendet

Eine Hand streckt sich in die Höhe, im Hintergrund sind verschwommen noch zahlreiche Menschen und hochgehobene Hände zu sehen.

Die Kandidatensuche für die Vertreter der Wahlbezirke der neuen Pfarrei St. Andreas Ahreifel ist beendet.

Bis zum 18. Janaur 2026 erfolgt nun in Abstimmung mit dem Bistum Trier die Vorbereitung der Wahlunterlagen und die Veröffentlichung der Kandidatenlisten in ihren jeweiligen Wahlbezirken.

Nach Vorliegen aller Kanmdidatenvorschläge werden deren Namen auch an dieser Stelle veröffentlicht!

Formulare für die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten

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Die Formblätter mit den Formularen für die Benennung von Kandidinnen und Kandidaten sind mit dem nachfolgenden Link zu erreichen.

Dieser Kandidatenvorschlagszettel muss spätestens zum 21.12.2025 beim Wahlausschuss vorliegen, damit dieser die Möglichkeit hat, die Bereitschaft zur Kandidatur zu klären.

Bitte geben Sie Ihren Vorschlag im zuständigen Pfarrbüro ab.

Erste Ankündigung zur Pfarrgemeinderatswahl am 07./08. Februar 2026

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Nach der Fusion der zehn Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Altenahr zum 01. Januar 2026 werden am 07. und 08. Februar 2026 die ersten Wahlen für einen neuen Pfarrgemeinderat durchgeführt.
Der aktuelle Pfarreienrat hat entschieden, dass der zukünftige Pfarrgemeinderat eine Größe von 20 Mandaten haben soll, wobei jeder neue Pfarrbezirk zwei Mandate erhalten soll. (Jeder neue Pfarrbezirk entspricht einer alten Pfarrei der Pfarreiengemeinschaft Altenahr).
Die Wahl soll durchgeführt werden als allgemeine Briefwahl in den jeweiligen Pfarrbezirken.

Das durch den Pfarreienrat beschlossene Verfahren bedeutet, dass in jedem Pfarrbezirk Kandidatenlisten aufgestellt werden sollen. Eine Kandidatenliste muss mindestens eine(n) Kandidatin/Kandidaten mehr umfassen als Mandate vorhanden sind. In jedem Pfarrbezirk wählen nur die wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken dieses Pfarrbezirks ihre jeweiligen Kandidaten.

Die Vorbereitung für die Wahlen liegt in den Händen eines Wahlausschusses, der seine Arbeit am 14.11.2025 aufgemommen hat. Ihm gegören folgende Personen an:

  • Herr Martin Müller           Altenahr
  • Herr Norbert Geihsler     Dernau
  • Herr Helmut Esser            Kirchsahr
  • Herr Helmut Hengsberg  Lind
  • Herr Klaus Vitten               Lind

In der Zeit vom 01. Dezember bis zum 21 Dezember 2025 sind alle wahlberechtigten Pfarrangehörigen aufgerufen Wahlvorschläge oder ihre eigene Kandidatur bei diesem Wahlausschuss einzureichen.

Information zur Bekanntgabe in den Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Altenahr

Eine Hand streckt sich in die Höhe, im Hintergrund sind verschwommen noch zahlreiche Menschen und hochgehobene Hände zu sehen.

Für die Pfarrgemeinderatswahlen am 07. und 08. Februar 2026 sind ab dem 01. Dezember 2025 in allen Pfarrbezirken Kandidatenlisten aufzustellen.

Für die Durchführung der Wahlen in Form einer Listenwahl ist es notwendig, dass in jedem Pfarrbezirk mindestens drei Kandidaten oder Kandidatinnen nominiert werden. Andernfalls muss eine Persönlichkeitswahl durchgeführt werden.

Ab dem 01. Dezember 2025 bis zum 21. Dezember 2025 sind alle Wahlberechtigten aus dem Bereich der Pfarreiengemeinschaft Altenahr aufgefordert, Kandidaten oder Kandidatinnen für ihren jeweiligen Pfarrbezirk zu benennen.

Dazu liegen ab dem 01. Dezember 2025 Vordrucke für Kandidatenvorschläge in den Pfarrbezirken aus, die ausgefüllt in eine bereitgestellte Abgabebox geworfen werden oder im Pfarrbüro oder bei einem Mitglied des Wahlausschusses abgegeben werden können.

Hier finden Sie Antworten zu Fragen bezüglich der Wahl:

Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?

Gemäß der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 01.05.2025 sind wahlberechtigt und wählbar alle Mitglieder der Katholischen Kirche, die am Wahltag (7./8. Februar 2026) das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei St. Andreas Ahreifel ihren Wohnsitz haben ( § 5 (1) der Ordnung) (weitere Regelungen zum Wahlrecht in § 5 (2) und § 5 (3)).

Wie viele Stimmen habe ich?

Jede(r) Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Damit kann er/sie zwei Kandidaten in seinem jeweiligen Wahlbezirk wählen.

Listenwahl oder Persönlichkeitswahl?

Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 01.05.2025 sieht als Regelverfahren eine Listenwahl vor (§ 4).

Die Liste muss mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthalten als  Personen zu wählen sind. Für jeden Pfarrbezirk heißt das, es müssen mindestens drei Kandidaten oder Kandidatinnen nominiert werden.

Andernfalls kommt das Verfahren der Persönlichkeitswahl zur Anwendung (§ 5). Dann kann jede(r) Wahlberechtigte so viele Namen auf dem Wahlzettel eintragen wie Mitglieder des Pfarrbezirks in den Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Dies sind in jedem Pfarrbezirk zwei Namen. Personen, die sich vorher zu einer Kandidatur bereit erklärt haben, werden dabei berücksichtigt. Kandidaten, die nicht gewählt werden sollen, sind dann auf dem Stimmzettel zu streichen.

Über Aushänge, Verlautbarungen, Ankündigungen auf unserer Internetseite und in den Pfarreien wird über die weiteren Entwicklungen der Wahlvorbereitung fortlaufend informiert werden!

Norbert Geihsler
Wahlbeauftragter der Pfarrei St. Andreas Ahreifel

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Zeitplan für die Vorbereitung und Durchführung der Pfarrgemeinderatswahlen

Für den Ablauf der Vorbereitung und Durchführung der Pfarrgemeinderatswahlen für die neue Pfarrei St. Andreas Ahreifel im Bereich der Pfarreiengemeinschaft Altenahr gelten folgende Eckdaten:


31.10.2025           Bildung eines Wahlausschusses                                                         erledigt
31.10.2025           Benennung eines Wahlbeauftragten                                                erledigt
31.01.2025           Entscheidung zur Größe des Pfarrgemeinderats durch 
                              den aktuellen Pfarreienrat                                                                 erledigt
31.10.2025          Entscheidung zu Wahlbezirken                                                         erledigt
31.10.2025          Entscheidung zur Wahlform                                                              erledigt
01.12.2025          Aufruf im Bereich der Pfarreiengemeinshaft Altenahr
                              für Wahlvorschläge                                                                             erledigt
bis 11.01.2026    Aufstellung der Kandidatenliste
11.01.2026          Benennung eines Wahlvorstands
18.01.2026          Veröffentlichung der Kandidatenliste
08.02.2026          Feststellung und Meldung des vorl. Wahlergebnisses
                              an den PastR und das Generalvikariat
22.02.2026          Ende der Einspruchsfrist gegen das vorl. Wahlergebnis
08.03.2026          Hinzuwahlsitzung des neuen Pfarrgemeinderates
29.03.2026          Konstituierende Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates
                               unverzüglich danach:    Wahlbericht an das Bistum Trier

Bei Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Altenahr oder an ein Mitglied des Wahlausschusses.

Norbert Geihsler
Wahlbeauftragter für die Pfarrei St. Andreas Ahreifel