Für die Pfarrgemeinderatswahlen am 07. und 08. Februar 2026 sind ab dem 01. Dezember 2025 in allen Pfarrbezirken Kandidatenlisten aufzustellen.
Für die Durchführung der Wahlen in Form einer Listenwahl ist es notwendig, dass in jedem Pfarrbezirk mindestens drei Kandidaten oder Kandidatinnen nominiert werden. Andernfalls muss eine Persönlichkeitswahl durchgeführt werden.
Ab dem 01. Dezember 2025 bis zum 21. Dezember 2025 sind alle Wahlberechtigten aus dem Bereich der Pfarreiengemeinschaft Altenahr aufgefordert, Kandidaten oder Kandidatinnen für ihren jeweiligen Pfarrbezirk zu benennen.
Dazu liegen ab dem 01. Dezember 2025 Vordrucke für Kandidatenvorschläge in den Pfarrbezirken aus, die ausgefüllt in eine bereitgestellte Abgabebox geworfen werden oder im Pfarrbüro oder bei einem Mitglied des Wahlausschusses abgegeben werden können.
Hier finden Sie Antworten zu Fragen bezüglich der Wahl:
Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
Gemäß der Ordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 01.05.2025 sind wahlberechtigt und wählbar alle Mitglieder der Katholischen Kirche, die am Wahltag (7./8. Februar 2026) das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei St. Andreas Ahreifel ihren Wohnsitz haben ( § 5 (1) der Ordnung) (weitere Regelungen zum Wahlrecht in § 5 (2) und § 5 (3)).
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede(r) Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Damit kann er/sie zwei Kandidaten in seinem jeweiligen Wahlbezirk wählen.
Listenwahl oder Persönlichkeitswahl?
Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Trier vom 01.05.2025 sieht als Regelverfahren eine Listenwahl vor (§ 4).
Die Liste muss mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthalten als Personen zu wählen sind. Für jeden Pfarrbezirk heißt das, es müssen mindestens drei Kandidaten oder Kandidatinnen nominiert werden.
Andernfalls kommt das Verfahren der Persönlichkeitswahl zur Anwendung (§ 5). Dann kann jede(r) Wahlberechtigte so viele Namen auf dem Wahlzettel eintragen wie Mitglieder des Pfarrbezirks in den Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Dies sind in jedem Pfarrbezirk zwei Namen. Personen, die sich vorher zu einer Kandidatur bereit erklärt haben, werden dabei berücksichtigt. Kandidaten, die nicht gewählt werden sollen, sind dann auf dem Stimmzettel zu streichen.
Über Aushänge, Verlautbarungen, Ankündigungen auf unserer Internetseite und in den Pfarreien wird über die weiteren Entwicklungen der Wahlvorbereitung fortlaufend informiert werden!
Norbert Geihsler
Wahlbeauftragter der Pfarrei St. Andreas Ahreifel