Die Umsetzung der Beschlüsse der Bistumssynode im Bistum Trier, die 20216 endete, führt zu durchgreifenden Veränderungen in unserem Bistum.
Aus den bisherigen Dekanaten wurden Pastorale Räume. Die Pfarreiengemeinschaft Altenahr gehört seit dem 01. Januar 2024 gemeinsam mit der Pfarreiengemeinschaft Grafschaft und der schon fusionierten Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweilerzum Pastoralen Raum Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Zeitraum, den das Bistum für den Prozess der Fusionierungen festgelegt hat, endet am 31.12.2025. Damit ist auch für unserere Pfarreiengemeinschaft die Notwendigkeit eingetreten, die Fusion der bisher 10 Pfarreien zu einer neuen Pfarrei zu betreiben.
Schon seit 2022 stand dieses Thema auf der Agenda der Pastoralen Räte in unserer Pfarreiengemeinschaft. Diese Beratungen werden nun abgeschlossen mit einen anstehenden Beschluss des Pfarreienrates über die durch den Leitenden Pfarrer schriftlich einzureichende Bitte an den Bischof, die vorgeschriebene Anhörung der Gremien zu vollziehen.
Der Prozess der Fusionierung läuft in fünf Phasen ab. Wir befinden uns aktuell am Ende der Phase 1 (Vorlaufphase) die mit dem schriftlichen Antrag des Pfarrerers/Pfarrverwalters (Termin 31. Januar 2025) endet.
In der Phase 2 werden die Anhörungen durch den Bischof vollzogen. Es werden in 2025 und 2026 noch drei weitere Phasen (Vorbereitungs-, Gründungs- und Aufbauphase) folgen.
Bei den Anhörungen werden die pfarrlichen Gremien ( Pfarreienrat, Kirchengemeinderäte, Verwaltungsräte) sowie der Pfarrer und das Leitungsteam des Pastoralen Raumes bis Mai 2025 ihre Stellungnahmen abgeben. Im Anschluss wird Bischof Ackermann im Juli/August 2025 nach der Anhörung des Prieserrates seine Entscheidung zur Fusionierung treffen und die betroffenen Pfarreien darüber informieren.
Für den Übergang hin zur neuen Pfarrei wird ab September 2025 eine Steuerungsgruppe eingerichtet werden, die sich um die Organisation der Neuwahlen im Februar 2026, Öffentlichkeitsarbeit, die Liturgie und natürlich auch auch die Regelungen hinsichtlich von Vermögensfragen zur Unterstützung des Pfarrers kümmern soll.
Mit der Veröffentlichung des Dekrets zur Errichtung einer neuen Pfarrei mittels Schreiben und im Kirchlichen Amtsblatt sowie der formalen Ernennung des Pfarrers wird der Fusionsprozess in Phasen 3 und 4 fortgesetzt.