Unser Pfarrverwalter, Dekan Peter Strauch, hat im Januar 2025 den Antrag zur Eröffnung des Anhörungsverfahrens gestellt. Bischof Ackermann hat mit seinem Schreiben vom 14. Februar 2025 das Verfahren für die Fusion eröffnet.
Die pastoralen und die Verwaltungsräte unserer Pfarreiengemeinschaft haben bis Ende Mai ihre Stellungnahmen zur Fusion abgegeben.
Überlegungen in Bezug auf einen Namen für die neue Pfarrei und einen Namenspatron führten mehrheitlich zum Vorschlag "St. Andreas Ahreifel".
Diesem Vorschlag hat Bischof Ackermann nach einer Beratung im Priesterrat des Bistums am 27. Juni 2025 zugestimmt.
Per Dekret vom 25. Juli 2025 werden die bisherigen Pfarreien zum 31.12.2925 aufgelöst und die neue Pfarrei zum 01.01.2026 errichtet.
Damit sind nun alle Voraussetzungen für die Zusammenführung der Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Altenahr zur neuen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Andreas Ahreifel zum 1. Januar 2026 erfüllt.
In der Sitzung des Pfarreierates am 18.09.2025 wurden die Vorbereitungen für die notwendigen Neuwahlen eines neuen Pfarrgemeinderates am 07./08. Februar 2026 aufgenommen.
In dieser Sitzung wurde entschieden, dass ein Pfarrgemeinderat für die Pfarrei St. Andreas Ahreifel gewählt werden soll. Die neue Pfarrei umfasst zehn Pfarrbezirke (die alten Pfarreien). Jeder Pfarrbezirk erhält zwei Mandate im Pfarrgemeinderat. Die Wahlen werden in den jeweiligen Pfarrbezirken durchgeführt. Zu den damit vorgesehenen 20 Mandaten können nach der Pfarrgemeinderatswahl bis zu 10 weitere Mitglieder in den Rat berufen werden.
Der neue Pfarrgemeinderat wird zeitnah im 1. Halbjahr 2026 nach seiner Konstituierung einen neuen Verwaltungsrat für die Pfarrei St. Andreas Ahreifel wählen.